Wegen der Corona-Krise hat das Bundesverkehrsministerium die Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten gelockert. Die Kabotageregeln im Transport sind aktuell ausgesetzt.

Laut Erlass darf die tägliche Lenkzeit nun fünfmal in der Woche auf zehn Stunden erhöht werden. Dies gilt für Fahrerinnen und Fahrer, die Güter des täglichen Bedarfs, medizinische Güter und Treibstoff transportieren.

Dabei dürfen die Fahrerinnen und Fahrer zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einlegen, wenn sie in den folgenden vier Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten einlegen, von denen mindestens zwei reguläre wöchentliche Ruhezeiten sein müssen. Wurden zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten nacheinander eingelegt ist die nächste Ruhezeit – als Ausgleich für diese zwei reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten – vor der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit einzulegen (weitere Details siehe Erlass des BMVI).

Die Ausnahmen dürfen natürlich nur unter der Maßgabe genutzt werden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, heißt es in dem Erlass des Bundesverkehrsministeriums.

Sonn- und Feiertagsfahrverbote
Noch ist offen, ob auch die Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Lkws gelockert werden. Nach jetzigem Stand scheint aber sicher, dass es in Baden-Württemberg bis zum 5. April diesbezüglich keine Kontrollen geben wird.

Aussetzung der Regelungen zur Kabotage
Außerdem hat das Bundesverkehrsministerium die Regelungen zur Kabotage ausgesetzt. Bisher ist es so, dass ein Transportunternehmen mit Sitz im benachbarten EU-Ausland in Deutschland nicht frei war, jeden beliebigen Auftrag anzunehmen. Es war nur eine bestimmte Anzahl von Transporten erlaubt, danach mussten Fahrzeug und Fahrer wieder ins Heimatland. Dies gilt nun nicht mehr. Somit können alle Unternehmen mit Sitz in der EU beliebig oft und lange Fahrten im EU-Raum durchführen. Das gilt allerdings nur für die Beförderung besonders wichtiger und kritischer Güter.

Wichtig: Es ist nicht die Gültigkeit der ursprünglichen Verordnung ausgesetzt, vielmehr sind die Kontrollorgane angewiesen, deren Gültigkeit nicht mehr zu kontrollieren und zu ahnden. (weitere Details siehe Erlass des BMVI).

Aktuelle Livedaten zu Behinderungen für Lkws an den europäischen Grenzen gibt es auf der Website der Sixfold GmbH.